Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssten sämtliche Bahnhöfe der Schweiz bis spätestens 2023 behindertengerecht sein. Dabei muss für alle Reisenden ein barrierefreier Zugang gewährleistet oder mittels organisatorischen Mitteln die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Behinderte gewährleistet sein.
In den Bahnhöfen Winterthur Wülflingen, Pfungen und Embrach soll das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG umgesetzt werden. Es handelt sich um ein multidisziplinäres Projekt mit Schwerpunkt Perronanlagen und Bahnzugängen. Die Massnahmen werden zusammen mit anstehenden Substanzerhaltungsmassnahmen geplant und realisiert. Alle Arbeiten erfolgen unter Bahnbetrieb.