Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssten sämtliche Bahnhöfe der Schweiz bis spätestens 2023 behindertengerecht sein. Dabei muss für alle Reisenden ein barrierefreier Zugang gewährleistet oder mittels organisatorischen Mitteln die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Behinderte gewährleistet sein.
In den Bahnhöfen Steckborn, Ermatingen, Diessenhofen, Otelfingen Golfpark, Eschenz, Ossingen, Blumenau und Etzwilen soll das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG umgesetzt werden. Es handelt sich um ein multidisziplinäres Projekt mit Schwerpunkt Perronanlagen, Bahnzugängen und Fahrbahnerneuerungen. Die Massnahmen werden zusammen mit anstehenden Substanzerhaltungsmassnahmen geplant und realisiert. Alle Arbeiten erfolgen unter Bahnbetrieb.