ZEB Elgg, Überholgleise und Sirnach - Wil

Auftragsinformation

Bauherr

SBB AG, Bern, Infrastruktrur Region Ost

Ausführung
2011-2020
Kosten
CHF 50.0 Mio.
Leistungen
  • Vorprojekt - Ausführungsprojekt
  • Ausschreibung
  • Bauleitung
  • Inbetriebnahme
Steckbrief
  • Bau einer 4-Gleisanlage auf 1 km mit neuer Entwässerung
  • Erdbau in grossem Umfang
  • Durchlass Schneitbach
  • neue Fahrleitungsanlage
  • neues Bahntechnikgebäude
  • Bahnhofumbau P55 mit Perrondach

 

Projektorganisation

Gesamtleitung

Martin Wüst, dipl. Ing. ETH
Thomas Russenberger, dipl. Ing. ETH

Bauleitung

René Küng, dipl. Ing. HTL

Bauherrenorganisation

Michael Schlegel

Rahel Macina Jost

Projektbeschreibung

Mit dem Projekt „ZEB Elgg, Überholgleise und Sirnach – Wil, Zugfolgezeitverkürzung“ wurden gleichzeitige Überholungen in beiden Richtungen von Güterzügen durch Personenverkehrszüge im Bereich des Bahnhofes Elgg ermöglicht. Gleichzeitig wurden die Zugfolgezeiten zwischen S-Bahn und Fernverkehr auf dem Abschnitt zwischen Sirnach und Will verkürzt. Dazu war die Erstellung von je einem Überholgleis auf dem Teilabschnitt zwischen Schottikon und Elgg erforderlich. Insgesamt wurde eine Vier-Gleisanlage ertellt.  Der Bau erfolgte auf einem an die bestehende Doppelspur angeschütteten Damm. Die Fahrleitungsfundamente sind auf Bohrpfähle fundiert. Als ökologische Ausgleichsmassnahme erfolgte eine Revitalisierung des Schneitbach. Zur Gewährleistung des Hochwasserabflusses wurde der Durchlass Schneitbach unter den 4 Gleisen neu erstellt. Die Publikumsanlagen im Bahnhof Elgg wurden angepasst (P55) und das Perrondach ergänzt. Alle Arbeiten erfolgten unter Bahnbetrieb.

Der Teilabschnitt für die neuen Überholgleise befindet sich zwischen Schottikon und Elgg zwischen km 127.000 bis 128.000 rund 800 m westlich vom Bahnhof Elgg. Zur Aufnahme der technischen Anlagen wurde ein Bahntechnikgebäude mit integriertem Stellwerk am westlichen Ende vom Bahnhof Elgg bei km 126.400 vorgesehen. Im Teilabschnitt zwischen Sirnach – und Wil (SG) waren von km 110.900 bis 113.300 Signalisierungsmassnahmen erforderlich.