Radweg Rafz-Rüdlingen

Auftragsinformation

Bauherr

Kanton Schaffhausen, Baudepartement Tiefbauamt

Ausführung
2018-2019
Kosten
2.5 Mio.
Leistungen
  • Überprüfen und Verifizieren der bisherigen Unterlagen, Vorgaben und Ziele
  • Vervollständigen der Grundlagen (Bauvorschriften, usw.)
  • Veranlassen von notwendigen Ergänzungen der Grundlagen
  • Ermitteln von Vorausmassen
  • Bauprojekt
  • Bereinigen der Konzepte nach den Entscheiden des Auftraggebers
  • Erstellen aller notwendigen Pläne, Nachweise und technischen Berichte für die ausgewählte Variante
  • Aufnahme der notwendigen Profile in Lage und Höhe, soweit sie für die Dokumentation des Bauwerkes (typische Schnitte) und das Vorausmass für den Kostenvoranschlag notwendig sind
  • Erstellen eines Kostenvoranschlages (Umfang, Methode und Genauigkeitsgrad sind speziell zu vereinbaren. In der Regel beträgt die Kostengenauigkeit ± 10%.)
Steckbrief

Der Kanton Schaffhausen, vertreten durch das Tiefbauamt, beabsichtigt die Erstellung einer Radwegverbindung von der Rheinbrücke in Rüdlingen bis zur Kantonsgrenze bei Rafz.

Die Radwegverbindung ist auf Stufe Richtplan festgesetzt.

Es liegt eine Vorstudie des Tiefbauamtes aus dem Jahre 2015 vor, welche die Machbarkeit der Radverbindung aufzeigt.

Projektorganisation

Gesamtleitung

Kanton Schaffhausen, Baudepartement Tiefbauamt

Bauleitung

Kanton Schaffhausen, Baudepartement Tiefbauamt

Bauherrenorganisation

Martin Wüst, Dipl Bauing. ETH/SIA
Dipl Wirtschaftsing. STV

Projektbeschreibung

Der Radweg erstreckt sich ab der Kantonsgrenze zu Rafz bis zur Bushaltestelle Heimstätte.

Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

  •  Neubau Radweg im Projektperimeter
  •  Aufhebung Einmündung Flurweg bei km 0.625
  •  Anpassung Kreuzung Spitzrüti
  •  Anpassung Kreuzung „Heimstätte“
  •  Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
  •  Erneuerung und Anpassung der öffentlichen Beleuchtung im Bereich Sandgrueben
  •  Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter
  •  Anpassung der Strassenentwässerung soweit erforderlich
  •  Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie
  •  Lärmschutzmassnahmen in der Sandgrueben