Die bestehenden öffentlichen und privaten Werkleitungen verlaufen im Projektperimeter des Teilquartierplans quer durch die privaten Parzellen, im befestigten und unbefestigten Bereich. Dies erschwerte die Zugänglichkeit zu den Werkleitungen für den Unterhalt. Diverse Leitungen befanden sich in einem schlechten Zustand und mussten dringend ersetzt werden. Dies betretraff die Schmutz-, Misch- und Meteorwasserleitung sowie die Wasserleitung. Mit einem Ausbau der Strassen und einem Ersatz der Werkleitungen sowie der Einführung eines Trennsystems wurde eine normgerechte Erschliessungssituation geschaffen. Dies vereinfacht den Unterhalt der Anlagen im privaten und öffentlichen Bereich und stellt ein klares Rechtsverhältnis her.
Der Teilquartierplan wurde im Südosten durch die Kasernenstrasse und im Nordwesten durch das Bahnareal der Schweizerischen Bundesbahn eingegrenzt. Südwestlich bildete die A51 die Perimetergrenze. Dem gegenüber stand die Fabrikstrasse im Nordosten als Abgrenzung des Teilquartierplans. Das Gebiet liegt innerhalb der Bauzone.